Faktencheck zu Klischees über Sexarbeit

Sie werden gebeten, einen Aufruf gegen Prostitution („Sexkaufverbot“) zu unterzeichnen? Bevor Sie das tun, hier ein kleiner Faktencheck.

(Die fett gedruckten Passagen stammen aus einem Schreiben, das Prostitutionsgegner:innen im Mai 2020 an die Ministerpräsident:innen aller Bundesländer geschickt haben.)


1. Es dürfte zum einen auf der Hand liegen, daß Prostitution die epidemiologische Wirkung eines Super-Spreaders hätte.

Nein, das ist reine Mutmaßung, für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt. Super-Spreading-Ereignisse wurden bisher vor allem für Gottesdienste, Fleischverarbeitung, Traditions- und Familienfeiern berichtet. All das dürfte dann auch nicht wieder zugelassen werde. Die GSSG geht davon aus, daß die meisten Begegnungen in der Sexarbeit zwischen jeweils zwei Personen stattfinden, was ein denkbares Infektionsgeschehen überschaubar hält. Im Übrigen sind professionelle Sexdienstleistende auch Profis für den Umgang mit Infektionen, wie die Forschungslage am Beispiel von sexuell übertragbaren Infektionen (STI) zeigt.


2. Social Distancing ist i.d.R. mit sexuellen Handlungen nicht vereinbar.

Das klingt zunächst korrekt, gilt allerdings auch für alle privaten, also nicht bezahlten sexuellen Handlungen. Die GSSG weist ausdrücklich darauf hin, daß das Gestalten einer selbstbestimmten Sexualität zu den Menschenrechten gehört und prinzipiell der Gesundheit förderlich ist.


3. Bei Nachverfolgung der Ansteckung dürfte dieser Kontakt oftmals verschwiegen werden.

Je stärker Prostitution tabuisiert und stigmatisiert wird, desto eher wird diese Behauptung zutreffen. Daher sollten die Menschen in der Sexarbeit nicht durch weitere Verbote kriminalisiert werden, sondern durch Rechtssicherheit gestärkt werden. Übrigens: Rund die Hälfte aller Freier hat keine private Beziehung.


4. Wir halten die Zustände in der Prostitution für die dort Tätigen in der großen Mehrzahl der Fälle für menschenunwürdig, zerstörerisch und frauenfeindlich. Entgegen einem weit verbreiteten Klischee sind die meisten Prostituierten (v.a. osteuropäische oder afrikanische Frauen) keinesfalls freiwillig in der Prostitution, sondern wurden und werden getäuscht, erpresst und bedroht.

Wo immer dies der Fall ist, muss energisch dagegen vorgegangen werden. Dafür reichen die bestehenden Gesetze prinzipiell aus: Ausbeutung, Erpressung, Bedrohung – all das sind Straftaten, die als solche verfolgbar sind. Zudem ist die Behauptung, es handele sich „um eine große Mehrzahl“ ist nicht belegt. Eine ganze Branche mit derzeit 33.000 registrierten Sexarbeitenden wegen unbelegter Vermutungen unter Generalverdacht zu stellen, ist keinesfalls zielführend. Im Gegenteil: Je attraktiver eine legale und gesicherte Arbeit in der Prostitution ist, desto weniger attraktiv ist sie für ausbeuterische, kriminelle und gesundheitsgefährdende Strukturen.


 5. Wie Freier denken und handeln, die ihr vermeintlich erkauftes Recht auch gegen erkennbaren Widerwillen und Ekel durchsetzen und die Frauen demütigen, lässt sich beispielsweise in Freierforen nachlesen, in denen Freier die „Ware“ Frau und ihre „Dienstleistung“ bewerten.

Die GSSG warnt davor, einzelnen Äußerungen aus Internet-Foren gesellschaftsbildende Funktion zuzuschreiben. Vermeintlich abwertende Äußerungen in Freierforen lassen nicht automatisch auf Missachtung von Frauen im allgemeinen Leben schließen. Hier gilt es wie bei allen Themenforen, doppelt zu differenzieren: Sprache im Internet und Haltung im wahren Leben korrelieren nur sehr bedingt. Und wer eine bestimmte Formulierung für frauenverachtend hält, kennt sich womöglich einfach nur nicht mit dem Fachjargon aus.


6. Eine Entschließung des Europäischen Parlaments fordert Deutschland dringend dazu auf, die geltende gesetzliche Regelung zu revidieren.

Die „Entschließung“ des EU-Parlaments aus dem Jahr 2014 blieb aus gutem Grund lediglich eine „nicht bindende Resolution“. Sie basiert auf einem Bericht der Britin Mary Honeyball, dessen Faktenbasis als nicht gesichert, sondern als politisch motiviert gilt.


7. Zu authentischen Berichten von Polizisten, Aussteigerinnen und (echten) Hilfsorganisationen verweisen wir auf die beigefügten Links.

Dramatische Fallbeispiele sind (sofern zutreffend) selbstverständlich bedauernswert und streng zu ahnden. Aus ihnen müssen jedoch die richtigen Konsequenzen gezogen werden – und das sind nach Auffassung der GSSG weder eine Diskreditierung, noch eine Stigmatisierung und schon gar nicht eine Kriminalisierung bezahlter Sexualität. Sondern Rechtssicherheit, Stärkung der Betroffenen und die Beseitigung von Armut.


8. Vieles spricht für die Einführung des Nordischen Modells, mit dem erstmals in Schweden der Sexkauf unter Strafe gestellt wurde.

Ein „Nordisches Modell“ gibt es nicht, alle Staaten Nordeuropas haben unterschiedliche Gesetzgebungen zur Prostitution. Aus Sicht der GSSG spricht nichts für ein Verbot bezahlter Sexualität – im Gegenteil. Solche Verbote bewirken nachweislich eine Verschlechterung der Bedingungen. Das gilt im Übrigen auch für andere prohibitionistische Regelungen, die wir aus Schweden kennen. Der dort gesellschaftlich akzeptierte, restriktive Umgang z.B. mit Alkohol passt nicht zu den Public-Health- Ansätzen, mit denen die Bundesrepublik spätestens seit dem Beginn der HIV-Epidemie in den 1980er Jahren gute Erfahrungen macht.


Köln, 27. Juni 2020


Schon mal drüber nachgedacht?


Was JournalistInnen (und andere) im Zusammenhang mit Prostitution alles falsch formulieren können – ein Dutzend Irrtümer, Klischees, und Ideologie-Fallen

Gesammelt und kommentiert von Harriet Langanke, GSSG


1. „Sabine F. verkauft ihren Körper.“

Zum Glück geht das nicht so einfach. Denn es geht in der Prostitution selten um Organhandel. Korrekt ausgedrückt geht es beim kommerziellen Sex nicht um den Kauf oder Verkauf einer Ware oder eines Menschen, sondern um eine Dienstleistung. Eine sexuelle Dienstleistung.


2. „Eine Kondompflicht in der Prostitution schützt die Frauen und ihre Kunden.“

Schön wär’s. Dumm nur, dass Menschen sich nicht immer an ihre Pflichten halten. Und dass sich die Einhaltung einer Kondompflicht nicht so einfach kontrollieren lässt. Die Erfolge in der HIV-Prävention haben dagegen gezeigt: bei umfassender Aufklärung und ausreichenden Ressourcen schützen Menschen sich freiwillig beim Sex. Nicht nur mit Kondomen.


3. „So einen Job macht doch keine freiwillig!“

Naja, die Neigungen sind nun mal sehr unterschiedlich. Es gibt auch Menschen, die einen Arbeitstag in der Verwaltung schrecklich finden. Oder die Arbeit in einer Fabrik für sich ablehnen. Nicht alle Jobs sind Traumberufe, manche dienen einfach nur dem Gelderwerb. Die eigenen Vorstellungen und Phantasien von „ehrenwerter Arbeit“ taugen nur bedingt als Maßstab.


4. „Die Frauen in der Sexarbeit haben doch alle einen Psycho-Knacks.“

Tja, wer hat den nicht? Und wer ihn nicht hat, kriegt ihn. Zur Not durch die öffentliche Meinung, die die Tätigkeit als SexarbeiterIn so gern stigmatisiert. Verallgemeinerndes Pathologisieren hat noch nie geholfen – am wenigsten denen, die wirklich „einen Knacks“ haben.


5. „Mit regelmäßigen Pflichtuntersuchungen lassen sich STI in der Sexarbeit in Schach halten.“

Ein weiterer frommer, aber von Unkenntnis getrübter Wunsch. Wer soll denn da untersucht werden? Und in welchen Abständen? Untersuchungen können Ansteckungen nur sehr bedingt verhindern. Das liegt vor allem in der Natur von Viren und Co. – manche lassen sich auch übertragen, bevor sie nachzuweisen sind. Pech, wenn sich dann manch eine/r nach so einer Pflichtuntersuchung in Sicherheit wiegt. Die ist nämlich trügerisch. Und schon gar kein Grund, die Freiheit, Selbstbestimmung und Würde der Menschen einzuschränken. Wegen dieser Schwächen hat sich der „Bockschein“ schon Ende des letzten Jahrhunderts als untauglich für die Gesundheitsförderung erwiesen.


6. „Das Milieu hat eigene Regeln, die sich dem Rest der Gesellschaft entziehen.“

Das liegt vermutlich am berühmten Rotlicht... Aber im Ernst und jenseits von Klischees: die Regelungen in der Sexarbeit sind bundesweit so unterschiedlich, daß Fachleute – nicht nur aus Behörden und Polizei, sondern auch aus der Sexarbeit – schon lange fordern, transparente Regularien aufzustellen. Kaum ein Wirtschaftsbereich, der mit so viel Unklarheit klarkommen muss, wie die Sexarbeit. Das beginnt beim Status der SexarbeiterInnen (FreiberuflerIn oder GewerbetreibendeR oder AngestellteR?), geht über das Steuern zahlen (wer kassiert eigentlich welche?) bis hin zum Baurecht.

  

 7. „Zwangsprostitution ist ganz furchtbar.“

Stimmt. Das beginnt allerdings schon beim Wort. Denn „Zwangs- prostitutierte“ gibt es genauso wenig wie „Zwangsaltenpflegerinnen“ oder „Zwangsbauhelfer“. Was eigentlich gemeint ist, ist der „Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“. Und der ist wirklich eine Menschenrechtsverletzung. Genau wie der Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung. Beides ist deshalb auch verboten. Ganz klar: wer Menschen in die Prostitution zwingt, gehört verfolgt und zur Rechenschaft gezogen. Genau wie diejenigen, die immer noch unreflektiert die Vokabel aus dem Wortschatz der ProstitutionsgegnerInnen verwenden.


8. „Im ältesten Gewerbe der Welt gelten patriarchale Strukturen“.

Tatsächlich, dem ist so. Denn diese Strukturen haben dazu geführt, dass Männer auch heute noch mehr finanzielle Möglichkeiten haben als Frauen. Sie haben noch immer die besseren Jobs und verdienen für gleiche oder gleichwertige Arbeit im Durchschnitt 22 Prozent mehr als Frauen. Das ist ein Grund dafür, dass Frauen mit sexuellen Diensten Geld verdienen und Männer dafür bezahlen. Patriarchale Strukturen haben auch mitbestimmt, wie weibliche Sexualität verstanden wird. Bis Frauen sexuelle Dienste ebenso selbstverständlich in Anspruch nehmen wie Männer, wird es wohl noch dauern. Umso wichtiger, sich für die Rechte der Frauen einzusetzen.


9. „Schweden und andere Länder machen es vor und retten Frauen mit Verboten vor den Freiern.“

Ach ja? Wollten die denn gerettet werden? Trotz vieler wissenschaftlicher Studien gibt es dafür keinen Beleg. Gesellschaftliche Ächtung der Sexarbeit hingegen führt zu Stigmatisierung, sogar zu Kriminalisierung. Und dann? Dann verschwindet die Sexarbeit im Untergrund. Das kennen wir von anderen Prohibitionen in der Geschichte. Aber das lässt die Allianz von FundamentalistInnen nicht gelten.


10. „Die armen Frauen machen es nur wegen des Geldes.“

Kann sein. Gründe, in der Prostitution zu arbeiten, gibt es aber viele. Genau wie bei der Arbeit in der Medienbranche. Einer ist ganz sicher das Geld. Wer also „den armen Frauen“ wirklich helfen will, verzichtet darauf, sie als Opfer zu betrachten oder zu behandeln. Besser: sie in ihrer Entscheidungsfreiheit stärken und ihnen lohnende Alternativen anbieten.


11. “Das ProstG hat den Menschenhandel nicht verhindert.“

Das war auch nicht seine Aufgabe. Die Straßenverkehrsordnung verhindert ja auch keine räuberische Erpressung. Das ProstG hat einzig zum Ziel, die Rechtsverhältnisse der Prostituierten zu regeln, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Strikt zu trennen von Prostitution (und Straßenverkehr) sind Menschenhandel, sexualisierte Gewalt, Erpressung und Nötigung. All dies sind Straftaten, die das Strafgesetzbuch regelt. Auch dann, wenn sie in der Sexarbeit (oder im Straßenverkehr) geschehen.


12. „Jeden Tag kaufen abertausend Männer Sex bei unzähligen Frauen.“

Aha. Allerdings: Wann immer Zahlen im Zusammenhang mit Prostitution genannt werden, ist Vorsicht geboten. Denn zuverlässige Zählungen gibt es nicht. Stattdessen immer wieder Schätzungen, die mehr oder weniger seriös sind. Um konkrete Zahlen zu nennen, fehlt es schlicht an solider, wissenschaftlicher Forschung.


Köln, Oktober 2013



Die Gemeinnützige Stiftung Sexualität und Gesundheit (GSSG) entwickelt und fördert seit 2007 vorrangig Projekte im Bereich „Sexual Health and Rights“. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf gesundheitlicher Aufklärung. Die Stiftung arbeitet mit ExpertInnen aus aller Welt zusammen. Sie betrachtet Sexarbeit auch als Aufgabenfeld, um das Recht auf sexuelle Gesundheit zu schützen. Deshalb setzt sich die Stiftung für die Rechte von SexarbeiterInnen und ihrer KundInnen ein. Dafür klärt sie auf, forscht und bezieht Stellung in öffentlichen Debatten zu Sexarbeit. Seit 2010 begleitet Harriet Langanke als Sexualwissenschaftlerin an der Universität Malmö, Schweden, ein Forschungsprojekt zu Kunden von Sexarbeiterinnen.

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